Vermittlung von Finanzierungen und Darlehen für Unternehmen

Leasing oder Mietkauf – was ist die bessere Wahl für mein Unternehmen?

Wenn Unternehmen in Maschinen, Fahrzeuge oder andere Investitionsgüter investieren möchten, stehen oft zwei Alternativen zur Wahl: Leasing oder Mietkauf. Beide Modelle ermöglichen es, Investitionen außerhalb des klassischen Kreditrahmens zu realisieren – doch sie unterscheiden sich in einigen entscheidenden Punkten. Dieser Artikel zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede auf und hilft bei der ersten

Einordnung – Eigentumsverhältnisse und Bilanzierung

Merkmal

Leasing

Mietkauf

Wirtschaftliches Eigentum

In der Regel beim Leasinggeber

Von Anfang an beim Mietkäufer

Bilanzierung

Objekt bleibt meist beim Leasinggeber; ggf. beim Leasingnehmer

Ab Vertragsbeginn beim Mietkäufer

AfA / Abschreibung

Nur bei Bilanzierung durch Leasingnehmer

Wird vom Mietkäufer vorgenommen

Hinweis zur (steuerlichen) Zurechnung beim Leasing: Bei Finanzierungsleasingverträgen ohne Kaufoption wird geprüft, ob das Leasingobjekt dem Leasingnehmer oder dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Maßgeblich ist der Anteil der unkündbaren Grundmietzeit an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (siehe nachfolgende Tabelle):

Verhältnis Grundmietzeit zur Nutzungsdauer

Zurechnung

bis 40 %

Leasingnehmer (verdeckter Ratenkauf)

41 % bis 90 %

Leasinggeber

ab 91 %

Leasingnehmer (wirtschaftliches Eigentum)

Diese Regel gilt nur für Leasingverträge. Beim Mietkauf wird das Objekt von Beginn an dem Mietkäufer zugerechnet.

Vertragsstruktur und Flexibilität

Leasing bietet größere Gestaltungsspielräume, z. B. durch Kauf-, Verlängerungs- oder Rückgabeoptionen. Es eignet sich besonders für Objekte mit kurzen Innovationszyklen (z. B. Fahrzeuge, IT).

Mietkauf ist dagegen von Anfang an auf Eigentumserwerb ausgelegt. Mit Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum automatisch über – ganz ohne Notar oder weitere Erklärungen.

Laufzeit, Kündigung und Verlängerung

Leasingverträge sind über eine unkündbare Grundmietzeit abgeschlossen – oft 3 bis 5 Jahre. Mietkaufverträge enden automatisch mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises.

Wichtig: Viele Leasingverträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig (oft 6 oder 12 Monate vor Laufzeitende) gekündigt werden. Diese automatische Verlängerung kann dazu führen, dass Unternehmen deutlich länger zahlen, als ursprünglich geplant – oft für Objekte, die wirtschaftlich bereits abgeschrieben sind. Eine frühzeitige Fristenüberwachung ist deshalb essenziell.

Leasing oder Mietkauf

Steuerliche Behandlung

Merkmal

Leasing

Mietkauf

Betriebsausgabe

Leasingraten (ggf. anteilig)

Zinsanteil der Raten

Aktivierungspflicht

Nur bei Finanzierungsleasing

Ja, ab Vertragsbeginn

Abschreibung

Nur bei Aktivierung

Ja, mit Vertragsbeginn

Leasingverbindlichkeit

Nur bei Finanzierungsleasing

Ja – aktiv

Umsatzsteuerliche Unterschiede

Merkmal

Leasing

Mietkauf

Zeitpunkt der Umsatzsteuer

Mit jeder Rate separat

Sofort vollständig bei Vertragsbeginn

Liquiditätswirkung

Monatlich planbar

Hohe Vorsteuerzahlung zu Beginn

Vorsteuerabzug

Monatsweise anteilig

Sofort vollständig (bei Berechtigung)

USt-Bemessungsgrundlage

Laufende Leasingraten

Gesamter Kaufpreis inkl. Sonder-/Schlusszahlung

Beim Mietkauf entsteht umsatzsteuerlich bereits zu Vertragsbeginn eine Lieferung. Daher ist die Umsatzsteuer für sämtliche Raten, Sonderzahlungen und Schlussrate bereits beim Vertragsabschluss fällig. Beim Leasing dagegen handelt es sich um eine sonstige Leistung, die monatlich erbracht wird – daher fällt die Umsatzsteuer erst mit jeder einzelnen Rate an.

Wann ist Leasing sinnvoll?
  • Wenn technologische Erneuerung und Flexibilität im Vordergrund stehen
  • Wenn das Investitionsgut regelmäßig ersetzt werden soll
  • Wenn Bilanzneutralität gewünscht ist
  • Wenn die monatliche Liquiditätsbelastung niedrig und gleichmäßig sein soll
Wann ist Mietkauf sinnvoll?
  • Wenn ein späterer Eigentumserwerb von Anfang an gewünscht ist
  • Wenn die Umsatzsteuer zu Beginn gestemmt werden kann
  • Wenn eine einfache Finanzierung ohne Restwertverhandlungen gewünscht ist
  • Wenn die Bilanzierung kein Nachteil für das Unternehmen darstellt
Unser Fazit

Beide Finanzierungsformen haben ihre Berechtigung – es kommt auf Ihre Investitionsziele, Ihre steuerliche Situation und Ihre Liquiditätsplanung an. Wichtig ist, die Feinheiten zu verstehen – vor allem bei Bilanzierung, Umsatzsteuer und Vertragslaufzeiten.

Wir beraten Sie gerne dabei, das passende Finanzierungsmodell für Ihre Investition zu wählen – neutral, bankenunabhängig und kompetent.

 

Hinweis

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung dar. Eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen – insbesondere Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüferinnen oder Rechtsanwält*innen – kann dadurch nicht ersetzt werden. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die Anwendung der dargestellten Grundsätze kann im Einzelfall stark variieren – bitte lassen Sie sich im konkreten Fall professionell beraten.

Inhaltsverzeichnis

Leasing oder Mietkauf?
Leasing bietet Flexibilität und Bilanzneutralität – ideal für moderne Technik. Mietkauf sichert Eigentum und vereinfacht die Finanzierung. Die Wahl hängt von Zielen und Liquidität ab.

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