Biomasse Paket Genehmigung der EU steht weiter aus
Aktuelle Unsicherheit bei der Biomasse-Ausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsbedingungen für Biomasseanlagen zum 1. Oktober 2025 veröffentlicht. Doch es bleibt unklar, ob das neue Biomasse Paket zur Anwendung kommt – die Biomasse Paket Genehmigung der EU steht weiterhin aus.
Wird diese Genehmigung nicht bis zum 30. September 2025 erteilt, gilt automatisch das EEG in der Fassung vom 24. Februar 2025. Dann entfallen neue Flexibilitätszuschläge, Sonderkontingente sowie Änderungen im Ausschreibungsverfahren – mit direkten Folgen für die Wirtschaftlichkeit.
Welches Regelwerk dann tatsächlich zur Anwendung kommt, ist völlig offen.
Denn: Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für das Biomassepaket bis heute nicht erteilt. Sollte diese Genehmigung nicht spätestens bis zum 30. September 2025 vorliegen, gilt bei der Ausschreibung weiter das EEG in der Fassung vom 24. Februar 2025 – also ohne die neuen Flexibilitätszuschläge, ohne Sonderkontingente und ohne die geplanten Änderungen im Ausschreibungsverfahren.
Risiko für Anlagenbetreiber
Für Betreiber bedeutet das einen doppelten Planungsaufwand:
- Szenario A: Genehmigung erfolgt – neue Boni gelten.
- Szenario B: Genehmigung verzögert sich – Ausschreibung nach alten Bedingungen.
Die Gebotsstrategie muss für beide Fälle vorbereitet werden, was die Ausschreibung erheblich erschwert.
Wirtschaftlicher Druck durch negative Strompreise
Unabhängig von der rechtlichen Lage geraten viele Biogasanlagen durch Marktverwerfungen unter Druck. Im Jahr 2025 gab es bereits im September mehr Stunden mit negativen Börsenstrompreisen als im gesamten Jahr 2024. Ursache ist vor allem der starke Zubau von PV-Anlagen in Verbindung mit sonnenreichen Monaten.
Anlagen mit starren Fahrplänen verlieren dadurch zunehmend an Wirtschaftlichkeit.
Fazit: Vorsicht und Vorbereitung entscheidend
Ohne beihilferechtliche Klarheit aus Brüssel bleibt das Biomasse Paket ein Risiko. Branchenverbände fordern seit Monaten eine Entscheidung – bisher ohne Erfolg.
Für Betreiber bedeutet das: Doppelte Vorbereitung ist Pflicht. Nur wer flexibel reagiert und beide Szenarien berücksichtigt, kann in der kommenden Runde wirtschaftlich bestehen. Zusätzlich empfiehlt sich eine engmaschige Beobachtung der EU-Entscheidungsprozesse, um schnell auf Änderungen reagieren zu können.
Sie benötigen Unterstützung bei der Ausschreibung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern individuell.
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