PV-Anlagen im Wandel
Was das aktuelle EEG für Betreiber im Jahr 2025 bedeutet
Die Energiewende ist in vollem Gange, und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) spielen dabei eine Schlüsselrolle. Doch das rechtliche Umfeld, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und auch im Kontext von PV Anlagen Finanzierung, befindet sich in stetigem Wandel. Was bedeutet das für Betreiber von PV-Anlagen im Jahr 2025? Dieser Artikel gibt einen Überblick und beleuchtet die wichtigsten Aspekte der PV Anlagen Finanzierung.
Vergütungsmodelle im Fokus
Das EEG 2023 bietet verschiedene Möglichkeiten, den erzeugten Solarstrom zu vergüten:
- EEG-Festpreisvergütung (§ 21 EEG): Hier erhält der Anlagenbetreiber eine feste Vergütung pro Kilowattstunde vom Netzbetreiber.
- Direktvermarktung: Marktprämienmodell (§ 20 EEG): Ein Direktvermarkter übernimmt den Stromverkauf. Der Anlagenbetreiber erhält einen vereinbarten Strompreis vom Direktvermarkter und gegebenenfalls eine Marktprämie vom Netzbetreiber (Ausgleichszahlung für Differenz zwischen EEG-Vergütung und Marktwert).
- Sonstige Direktvermarktung (§ 21a EEG): Hier erfolgt der Stromverkauf ohne Beteiligung des Netzbetreibers (z.B. an einen lokalen Stromhändler).
- ·Unentgeltliche Abnahme: Eine Neuerung des EEG ist die Möglichkeit der unentgeltlichen Abnahme für bestimmte Anlagen (keine Vergütung für eingespeisten Strom, aber auch keine Kosten für Direktvermarktung).

Die “Unentgeltliche Abnahme” im Detail
Besonders interessant ist die sogenannte “unentgeltliche Abnahme”. Durch das Solarpaket I entfällt die verpflichtende Direktvermarktung für PV-Anlagen unter 200 kWp (Kilowatt Peak – Achtung: Modulleistung!). Dies ist vor allem für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch attraktiv, da Kosten für die Direktvermarktung entfallen. Wichtig zu wissen: Für überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom gibt es in diesem Fall keine EEG-Vergütung. Eine solide PV Anlagen Finanzierung sollte diese Faktoren berücksichtigen.
Ausschreibungspflicht: Die Anlagengröße zählt
Ob eine PV-Anlage an einer Ausschreibung teilnehmen muss, hängt maßgeblich von ihrer Größe ab. Grundsätzlich gilt: Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung über 1 MWp (Megawatt Peak) sind ausschreibungspflichtig. Das Solarpaket I sieht jedoch eine Ausnahme für Solaranlagen des zweiten Segments vor: Hier liegt die Grenze erst bei 750 kWp (Kilowatt Peak).
Solarpaket I und weitere Ergänzungen des EEG
Das EEG 2023 wurde in der Tat durch das Solarpaket I ergänzt, welches vor allem Erleichterungen und Anreize für den Ausbau der Photovoltaik vorsieht. Um die PV Anlagen Finanzierung optimal zu gestalten, sind diese Neuerungen genau zu prüfen.
Fokus auf die Finanzierung
Die vorstehenden Punkte zur Anlagengröße, Vergütungsmodelle und regulatorischen Rahmenbedingungen sind natürlich auch für finanzierende Banken oder Leasinggesellschaften von großer Relevanz. Eine frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit diesen Aspekten ist daher essenziell für eine erfolgreiche Projektfinanzierung. Die PV Anlagen Finanzierung sollte dabei sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die individuellen Projektanforderungen einbeziehen.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
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