Biomassepaket 2025 – Noch viele Fragezeichen vor der Herbst-Ausschreibung
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Die Bundesregierung hat Ende Januar das sogenannte Biomassepaket beschlossen.
Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Biomasseanlagen flexibler zu gestalten, die Systemdienlichkeit zu verbessern und die Integration in den Strommarkt zu stärken. Doch trotz der offiziellen Verabschiedung bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten – insbesondere für Betreiber von Bestandsanlagen, die vor neuen Herausforderungen stehen.
EU-Genehmigung bleibt ausstehend
Zentrale Elemente des Biomassepakets – insbesondere die geplanten höheren Flexibilitätszuschläge sowie die neue Ausschreibungslogik – dürfen erst dann angewendet werden, wenn die Europäische Kommission sie beihilferechtlich freigegeben hat. Diese Zustimmung liegt bislang nicht vor. Sie ist jedoch zwingende Voraussetzung dafür, dass die neuen Förderbedingungen tatsächlich in Kraft treten können. Bis zur Entscheidung gilt weiterhin das bisherige EEG-Recht.
Für Betreiber bedeutet das konkret:
Die nächste Ausschreibungsrunde im Herbst 2025 könnte weiterhin nach den bisherigen Rahmenbedingungen erfolgen – also mit dem derzeit niedrigeren Flexzuschlag und ohne Sonderkontingente für Bestandsanlagen mit Wärmenutzung. Eine verbindliche Aussage seitens der Bundesregierung gibt es hierzu derzeit nicht.
Was bedeutet das für die Ausschreibungsvorbereitung?
Viele Betreiber hatten gehofft, spätestens ab Herbst mit einem Flexzuschlag von bis zu 100 Euro pro installiertem Kilowatt und Jahr planen zu können. Ohne EU-Freigabe wäre dies jedoch vorerst nicht rechtskonform. Wer auf die neuen Konditionen setzt, läuft somit Gefahr, nach altem Recht bezuschlagt zu werden – mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
Die Empfehlung lautet daher: doppelt planen.
Zum einen sollte ein tragfähiges Konzept für die Ausschreibung nach bisheriger Regelung vorbereitet werden. Gleichzeitig ist zu analysieren, wie sich der Betrieb bei Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verändern würde – etwa durch veränderte Fahrweise, neue Erlöspotenziale oder geänderte Anforderungen an die Anlagentechnik.
Zusätzlich müssen Betreiber beachten, dass die neuen Regelungen zur Viertelstunden-Bemessung und zur Begrenzung der jährlichen Betriebsstunden eine deutlich flexiblere Fahrweise erfordern. Das wiederum kann Investitionen in Gasspeicher, intelligente Steuerungstechnik und Betriebsoptimierung nach sich ziehen.
Kritik aus der Branche hält an
Die Resonanz auf das Biomassepaket bleibt in weiten Teilen der Branche kritisch. Fachverbände, Betreiber und Planer monieren insbesondere:
- die als praxisfern empfundene Viertelstunden-Regelung,
- die Absenkung der maximal förderfähigen Betriebsstunden,
- und den Ausschluss der Förderung bei sehr niedrigen Börsenstrompreisen.
Viele Stimmen fordern eine Überarbeitung dieser Punkte, um Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit für Biomasseanlagen langfristig sicherzustellen.
Blick nach vorn – folgt eine Nachbesserung?
Die politische Debatte ist noch nicht abgeschlossen. In den laufenden Gesprächen auf Bundesebene werden gezielte Anpassungen einzelner Paragrafen diskutiert. Ob es zu konkreten Änderungen kommt, bleibt ungewiss – denkbar ist jedoch, dass im Zuge der EU-Freigabe oder einer neuen Regierungsinitiative einzelne Regelungen nochmals überarbeitet oder praxistauglicher ausgestaltet werden.
Empfehlung für Betreiber – jetzt strategisch vorgehen
Solange unklar bleibt, wann und wie die neuen Regelungen des Biomassepakets anwendbar sind, gilt für Betreiber:
- Ausschreibungen parallel für alte und neue Rahmenbedingungen vorbereiten.
- Frühzeitig prüfen, ob Investitionen in Flexibilisierung (z. B. Speicher, Steuerung) wirtschaftlich darstellbar sind.
- Entwicklungen eng verfolgen, Branchenverbände aktiv unterstützen und Rückmeldung geben.

Finanzielle Unterstützung:
Falls Sie vor der Herausforderung stehen, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage unter den unterschiedlichen Szenarien zu kalkulieren oder sich auf die kommenden Ausschreibungen vorzubereiten, unterstützen wir Sie gerne:
Wir helfen bei der Einordnung der finanziellen Auswirkungen, helfen bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen und begleiten Sie bei der Strukturierung möglicher Finanzierungsoptionen – damit Sie trotz der Unsicherheiten solide planen können (vgl. auch www.farmers-happiness.de).
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.