Grundschuld
Was ist eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit zugunsten eines Kreditgebers. Sie dient der Absicherung eines Darlehens und gibt dem Gläubiger das Recht, im Fall von Zahlungsstörungen die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, um seine Forderungen zu begleichen.
Unterschied zur Hypothek
Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an eine konkrete Forderung gebunden. Sie kann mehrfach verwendet, übertragen oder erneut zur Absicherung herangezogen werden – daher ist sie heute das gängige Sicherungsinstrument in der Immobilienfinanzierung.
Wie funktioniert die Eintragung?
Zur Sicherung eines Kredits wird die Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt im entsprechenden Grundbuchblatt eingetragen – meist im ersten Rang. Zusätzlich wird eine sogenannte Sicherungsabrede zwischen Darlehensnehmer und Kreditgeber vereinbart, die die genaue Zweckbindung regelt.
Vorteile für Kreditgeber und Darlehensnehmer
Die Grundschuld bietet dem Kreditgeber eine rechtlich klare Verwertungsmöglichkeit der Immobilie. Für den Darlehensnehmer wiederum schafft sie bessere Finanzierungsmöglichkeiten – auch bei späteren Umschuldungen oder Zusatzkrediten, da eine bereits eingetragene Grundschuld oft wiederverwendet werden kann.
Relevanz in der Finanzierungsstruktur
Grundschulden sind zentraler Bestandteil jeder Immobilienfinanzierung. Die Höhe der Grundschuld, ihr Rang im Grundbuch und die zugrunde liegende Finanzierung bestimmen maßgeblich das Risiko- und Sicherheitenprofil eines Projekts.
Praxisbeispiel: Absicherung eines Gewerbedarlehens
Ein Unternehmen finanziert ein Bürogebäude mit einem Bankdarlehen über 5 Mio. €. Zur Absicherung lässt die Bank eine Grundschuld in gleicher Höhe im ersten Rang des Grundbuchs eintragen. Kommt es zu Zahlungsproblemen, kann die Bank die Immobilie verwerten, um ihre Forderung durchzusetzen.
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