Biomassepaket: EU-Genehmigung in letzter Minute
– aber viele Baustellen bleiben
Die EU-Kommission hat das Biomassepaket am 18. September 2025 offiziell beihilferechtlich genehmigt – und damit nur wenige Tage vor dem Ausschreibungstermin am 1. Oktober 2025 grünes Licht gegeben. Für viele Betreiber ist das zunächst eine gute Nachricht: Die neuen Regeln kommen wie geplant zur Anwendung – inklusive Flexibilitätszuschlag von 100 €/kW, geänderten Volumenstaffelungen und der Viertelstundenregelung.
Doch bei aller Erleichterung: Die Kritik am Biomassepaket reißt nicht ab – und die Umsetzung unter großem Zeitdruck bereitet vielen Anlagenbetreibern große Sorgen.
Genehmigung gerade noch rechtzeitig – Ausschreibung unter Hochdruck
Die Bundesnetzagentur hat bestätigt: Für die Ausschreibung zum 1. Oktober 2025 gilt das neue EEG inklusive Biomassepaket. Bieter, die bereits auf Basis der alten Rechtslage Angebote abgegeben haben, können diese noch zurückziehen und nach neuen Bedingungen einreichen – aber nur bis zum Gebotsschluss.
Für Betreiber bedeutet das:
- Die Zeit zur Umstellung ist extrem knapp.
- Wer noch auf die alte Regelung gesetzt hat, muss schnell nachsteuern.
- Die neue Rechtslage schafft mehr Klarheit – aber auch neue Anforderungen.
Kritikpunkte bleiben trotz Genehmigung bestehen
Trotz beihilferechtlicher Freigabe durch Brüssel bleiben viele Schwachstellen im Gesetz (Biomassepaket) erhalten:
- Viertelstundenregelung: Jede Viertelstunde mit Einspeisung zählt voll – auch wenn das BHKW gerade erst hochfährt. Das benachteiligt Anlagen mit technischen Anlaufzeiten und führt zu weniger nutzbaren Betriebsstunden.
- Begrenzung auf ca. 2.920 Betriebsstunden/Jahr: Die massive Reduktion förderfähiger Stunden ist für viele Anlagen wirtschaftlich kaum darstellbar, vor allem bei Wärmelieferpflichten.
- Komplexität & Zeitdruck: Die kurzfristige Anwendung der neuen Regeln bringt viel Unsicherheit – insbesondere bei Genehmigungen, Dokumentationspflichten und technischen Anforderungen.
- Zu geringe Höchstwerte in der Ausschreibung: Viele Betreiber kritisieren, dass die maximal möglichen Gebotshöhen nicht ausreichen, um neue Investitionen zu rechtfertigen – insbesondere im Wettbewerb mit Batteriespeichern und bei steigenden Kosten.
- Das Biomassepaket kommt für viele zu spät: Betreiber, deren EEG-Förderung bereits 2024 oder im Laufe des Jahres 2025 ausgelaufen ist, hatten keine Planungssicherheit. Für sie kam die Genehmigung zu spät – sie mussten sich ohne verlässlichen Rechtsrahmen um eine Anschlusslösung bemühen oder Anlagen vorübergehend stilllegen.
Fazit: Klarheit beim Rechtsrahmen – aber keine Entwarnung
Die Genehmigung des Biomassepakets ist ein wichtiger Schritt – aber sie löst nicht die strukturellen Probleme:
Für kleinere und mittlere Anlagen bleiben die Anforderungen kaum leistbar. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit unter den neuen Bedingungen ist oft fraglich. Eine echte Flexibilitätsstrategie braucht mehr als Zuschläge: Sie braucht verlässliche Planung, auskömmliche Vergütung und praxistaugliche Rahmenbedingungen.
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